Befreiung / Beurlaubung von Schülern
Ein Schüler kann laut Schulordnung nur auf Grund wichtiger persönlicher Gründe vom Unterricht befreit werden. Beurlaubungsanträge müssen bei der Schulleitung frühzeitig schriftlich eingereicht werden.
Eine Beurlaubung von Schülern wegen Urlaubs- oder Reiseterminen der Erziehungsberechtigten ist grundsätzlich nicht möglich.
Download: Antrag auf Beurlaubung