Aufgaben und Wirken des Elternbeirats
Zu den Aufgaben des Elternbeirats, der die gewählte Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schüler ist, gehören u. a. die Wahrung der Interessen der Eltern, die beratende Mitwirkung in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind und die Vertiefung des Vertrauensverhältnisses zwischen Eltern und Lehrkräften, die ja gemeinsam für die Bildung und Erziehung der Schüler verantwortlich sind.
Die Beratungen finden ca. vier bis fünf mal pro Schuljahr statt, zur Erarbeitung spezieller Aufgaben oder Fragen werden ggfs. Arbeitskreise gebildet.
Beispiele aus dem Wirken des Elternbeirats der Grundschule Grafing
Info-Abend mit den Klassenelternsprechern und deren Vertretern
Mitwirkung bei
- der Schuleinschreibung
- der Begrüßung der Eltern am 1. Schultag
- der Organisation des Schulfestes
Finanzielle Unterstützung bedürftiger Schüler bei Klassenfahrten.
Finanzielle Unterstützung bei der Anschaffung von Spielgeräten für die aktive Pause
Ausstattung der Klassenbüchereien
Organisation und Zubereitung der "Gesunden Pause" für alle Jahrgangsstufen